Meister-BAföG – nicht nur für Meister!
Diese finanzielle Unterstützung gab es früher nur für Hochschulstudenten und Schüler. Jetzt können auch Berufspraktiker ihren Lehrgang komplett über BAföG finanzieren: über das sogenannte Meister-BAföG. Es erhalten jedoch nicht nur angehende Meister diese Unterstützung, sondern fast alle Teilnehmer von Kursen, die auf staatliche oder auf IHK-Abschlüsse vorbereiten. Ihre Fortbildung muss dazu für Sie eine Aufstiegsfortbildung darstellen. Und der ausgesuchte Lehrgang muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- bzw. Gehilfenprüfung oder eines Berufsschulabschlusses liegen.
Sie können zur Finanzierung Ihres Lehrgangs einen Maßnahmenbeitrag in Höhe der tatsächlichen Lehrgangs- und Prüfungsgebühr erhalten, höchstens jedoch bis zur Zeit 10.226,- Euro. Der Maßnahmebeitrag besteht aus zwei Anteilen: einem Zuschuss von 30,5 Prozent (diesen müssen Sie nicht zurückzahlen) und einem Bankdarlehen. Das Darlehen ist während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren – längstens jedoch sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei.
Unter gewissen Voraussetzungen können Sie auch Unterhaltsbeiträge beziehen. Diese setzen sich ebenfalls zusammen aus Zuschuss und Darlehen. Der Zuschuss zu den Unterhaltsbeiträgen beträgt monatlich bis zu 202,– Euro.
Genaue Informationen zum Meister-BAföG haben wir in einer Gratisbroschüre für Sie zusammengestellt.
Sie wünschen die kostenlose Info-Broschüre „SGD-Finanzierungsservice“ per Post?
Klicken Sie hier!


